Die 4 erbrechtlichen Grundregeln
Der nähere Stamm schliesst den entfernteren vom Erbrecht aus.Ist ein Erbe vorverstorben, fällt sein Anteil an seine Nachkommen.Sind keine Nachkommen vorhanden, so fällt die Erbschaft je zur Hälfte an...
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Ja, denn durch eine Todesfallversicherung können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin als Begünstigte einsetzen. So haben begünstigte Partner gegenüber der Versicherung einen direkten Anspruch,...
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Ihren letzten Willen dürfen Sie in Ihrem Testament frei formulieren. Wenn Sie von diesem Recht keinen Gebrauch machen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
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